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  Was wird überhaupt
gefördert?

Übersichtliche Ausführung in einer Tabelle 

Wir überprüfen, damit Sie profitieren –  Maximierung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahmen!  

Die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen ist für Laien oft schwer zu überblicken. Deshalb übernehmen auf Wunsch unsere Experten bei Heizung-Förderung die Fördermittelbeantragung für Sie, um einen reibungslosen Antragsprozess sicherzustellen. Eine Übersicht über die BEG-Förderung sowie spezifische Beispiele finden Sie auf dieser Seite, damit Sie sehen können, welche Maßnahmen der Heizungsförderung gefördert werden!

Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Maßnahmen – damit Sie profitieren!  

Die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen ist für Laien oft schwer zu überblicken. Deshalb übernehmen auf Wunsch unsere Experten bei Heizung-Förderung die Fördermittelbeantragung für Sie, um einen reibungslosen Antragsprozess sicherzustellen. Eine Übersicht über die BEG-Förderung sowie spezifische Beispiele finden Sie auf dieser Seite, damit Sie sehen können, welche Maßnahmen der Heizungsförderung gefördert werden!

Fördersätze für Maßnahmen ab dem 29.12.2023:

Bearbeiten
KategorieFörderbedingungen
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung-> 15 % Zuschuss
-> 5 % iSFP-Bonus
Wärmepumpen-> 30 % Zuschuss
-> 5 % Effizienzbonus³
-> bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus⁴
-> 30 % Einkommensbonus⁵
Biomasseanlagen⁶-> 30 % Zuschuss
-> bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus⁴
-> 30 % Einkommensbonus⁵
-> 2.500 € pauschaler Zuschlag bei Einhaltung des Emissionsgrenzwerts von 2,5 mg/m³ für Staub
Einheitliche Förderung für folgende Maßnahmen:
1. solarthermische Anlagen
2. Brennstoffzellenheizung
3. Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
4. Innovative Heizungstechnik
5. Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
6. Gebäudenetzanschluss
7. Wärmenetzanschluss


-> 30 % Zuschuss
-> bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus⁴
-> 30 % Einkommensbonus⁵
Förderfähigkeit der energetischen Sanierungsmaßnahmen
Ohne iSFP -> Max. 30.000 € für die erste Wohneinheit
-> Max. 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
-> Max. 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
-> ggf. 2.500 € Emissionsminderungszuschlag
-> bei Nichtwohngebäuden: Abrechnung nach m²
Mit iSFP -> Zusammengerechnet max. 60.000 € pro Wohneinheit für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung
-> Dazu max. 30.000 € pro Wohneinheit für Heizungssanierung
Maximale Fördersätze¹
Selbstnutzende Eigentümer Max. 70 % (vorher 40 %)
Nicht-Selbstnutzende Eigentümer Max. 35 % (vorher 40 %)
Klimageschwindigkeitsbonus⁴
Bis 31.12.202820 %
Bis 31.12.203017 %
Bis 31.12.203214 %
Bis 31.12.203411 %
Bis 31.12.20368 %
Ab 01.01.2037 Entfällt

Fördersätze für Maßnahmen ab dem 29.12.2023:

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KategorieFörderbedingungen
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung-> 15 % Zuschuss
-> 5 % iSFP-Bonus
Wärmepumpen-> 30 % Zuschuss
-> 5 % Effizienzbonus³
-> bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus⁴
-> 30 % Einkommensbonus⁵
Biomasseanlagen⁶-> 30 % Zuschuss
-> bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus⁴
-> 30 % Einkommensbonus⁵
-> 2.500 € pauschaler Zuschlag bei Einhaltung des Emissionsgrenzwerts von 2,5 mg/m³ für Staub
Einheitliche Förderung für folgende Maßnahmen:
1. solarthermische Anlagen
2. Brennstoffzellenheizung
3. Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
4. Innovative Heizungstechnik
5. Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz
6. Gebäudenetzanschluss
7. Wärmenetzanschluss


-> 30 % Zuschuss
-> bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus⁴
-> 30 % Einkommensbonus⁵
Förderfähigkeit der energetischen Sanierungsmaßnahmen
Ohne iSFP -> Max. 30.000 € für die erste Wohneinheit
-> Max. 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
-> Max. 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
-> ggf. 2.500 € Emissionsminderungszuschlag
-> bei Nichtwohngebäuden: Abrechnung nach m²
Mit iSFP -> Zusammengerechnet max. 60.000 € pro Wohneinheit für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung
-> Dazu max. 30.000 € pro Wohneinheit für Heizungssanierung
Maximale Fördersätze¹
Selbstnutzende Eigentümer Max. 70 % (vorher 40 %)
Nicht-Selbstnutzende Eigentümer Max. 35 % (vorher 40 %)
Klimageschwindigkeitsbonus⁴
Bis 31.12.202820 %
Bis 31.12.203017 %
Bis 31.12.203214 %
Bis 31.12.203411 %
Bis 31.12.20368 %
Ab 01.01.2037 Entfällt

¹ Unter Berücksichtigung der Förderhöchstsätze von 30.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie Heizungssanierungen und 60.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung bei Vorliegen eines iSFP, sowie einer prozentualen Förderung von maximal 70 % bei selbstnutzenden Eigentümern bzw. 35 % bei nicht-selbstnutzenden Eigentümern.

² Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

³ Bedingung für die Inanspruchnahme des Klimageschwindigkeitsbonus ist der Austausch funktionsfähiger Öl- Kohle, Gas-, Etagen- oder Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder funktionstüchtiger Gas- bzw. Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für die Gewährung der Boni ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung erforderlich. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen oder Gas im Gebäude/gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen


Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer.


⁴ Der Einkommensbonus in Höhe von 30 % betrifft ausschließlich selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 €.

 

Förderbeispiele aus der Praxis

1. Beispiel: Sie besitzen und bewohnen ein EFH mit einer 20 Jahre alten Gasheizung und wollen zukünftig Ihr Haus nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen: Das Angebot Ihres Heizungsbauers kostet 28.500 €, darauf erhalten Sie 50% (30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus) Förderung. 

Fördersumme: 14.250 € 

Investitionssumme: 14.250 € 

Diagramm_Beispiel_1
Diagramm_Beispiel_2

2. Beispiel: Sie besitzen ein EFH mit einer 20 Jahre alten Gasheizung, welches Sie vermietet haben und wollen zukünftig Ihr Haus nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen: Das Angebot Ihres Heizungsbauers kostet 28.500 €, darauf erhalten Sie 30% Grundförderung 

Fördersumme: 8.550 € 

Investitionssumme: 19.950 € 

Diagramm_Beispiel_2

3. Beispiel: Sie besitzen ein EFH mit einer 20 Jahre alten Gasheizung und wollen zukünftig Ihr Haus nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen. Sie (und Ihr Lebens-/Ehepartner) hatten 2021 und 2022 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 €. Das Angebot Ihres Heizungsbauers kostet 28.500 €, darauf erhalten Sie 70% (30% Grund-förderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus + 30% Einkommensbonus,
die Maximalförderung ist gedeckelt auf 70%) Förderung. 

Fördersumme: 19.950 € 

Investitionssumme: 8.550 €

Diagramm_Beispiel_3
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