Was wird überhaupt
gefördert?
Übersichtliche Ausführung in einer Tabelle
¹ Unter Berücksichtigung der Förderhöchstsätze von 30.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie Heizungssanierungen und 60.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung bei Vorliegen eines iSFP, sowie einer prozentualen Förderung von maximal 70 % bei selbstnutzenden Eigentümern bzw. 35 % bei nicht-selbstnutzenden Eigentümern.
² Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
³ Bedingung für die Inanspruchnahme des Klimageschwindigkeitsbonus ist der Austausch funktionsfähiger Öl- Kohle, Gas-, Etagen- oder Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder funktionstüchtiger Gas- bzw. Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für die Gewährung der Boni ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung erforderlich. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen oder Gas im Gebäude/gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer.
⁴ Der Einkommensbonus in Höhe von 30 % betrifft ausschließlich selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 €.
Förderbeispiele aus der Praxis
1. Beispiel: Sie besitzen und bewohnen ein EFH mit einer 20 Jahre alten Gasheizung und wollen zukünftig Ihr Haus nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen: Das Angebot Ihres Heizungsbauers kostet 28.500 €, darauf erhalten Sie 50% (30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus) Förderung.
Fördersumme: 14.250 €
Investitionssumme: 14.250 €