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Maximieren Sie Ihre Fördermittel
mit Heizung-Förderung 

BEG-Förderung und energetische Berechnungen 

Effiziente Beratung für Ihre Heizungsförderung 

Heizung-Förderung ist Ihr kompetenter Partner für die Beantragung von Fördermitteln. Unser Team aus Fördermittelexperten berät und begleitet Sie genau dabei. Wir bieten einen kostenlosen, persönlichen Angebotscheck, eine klare Preisstruktur für die Heizungsförderung und weitere Zusatzleistungen, wie die Berechnungen des hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, der Heizlast DIN 12831, der Jahresarbeitszahl oder den Nachweis für einen 65% Anteil erneuerbarer EnergienEine regelkonforme Berechnung und Durchführung ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Fördermittelanträge. Mit unserer Expertise können Sie sicher sein, dass Sie bis zu 70% Heizungsförderung erhalten. 

Nutzenstiftende Beratung für Heizungsförderung 

Wir bei Heizung-Förderung beraten und begleiten Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Wir bieten einen persönlichen Angebotscheck und eine klare Preisstruktur für die Heizungsförderung. Darüber hinaus erhalten Sie bei uns weitere erforderliche Zusatzleistungen, wie die Berechnungen eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B, der Heizlast nach DIN 12831, der Jahresarbeitszahl oder des Nachweis über 65% erneuerbare Energien.

Kundenbetreuer im Telefonat

Unser Service – Persönlich und Kompetent

Unser kostenloser Angebotscheck ist eine zentrale Säule unseres Services. Dabei prüfen unsere Experten Ihr Angebot persönlich – mit höchster Professionalität und Präzision. Wenn Sie uns als Partner für die Heizungsförderung wählen, begleiten wir Sie von der Angebotsprüfung bis zur Auszahlung der Fördermittel. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass wir Ihren Förderantrag herstellerunabhängig bearbeiten. Sie können Ihr Heizsystem frei wählen und die Förderung den Experten von Heizung-Förderung überlassen. Auf Wunsch bearbeiten wir Ihre Anfrage innerhalb eines Werktages. Bei Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen unser Service-Team gerne und kompetent zur Verfügung. 

Heizung-Foerderung-Service

Unser Service – Individuell und Qualitativ 

Der persönliche Angebots-Check ist eine zentrale Säule unseres Services. Dabei prüfen unsere Experten Ihr Angebot persönlich und garantieren höchste Professionalität und Präzision. Entscheiden Sie sich für uns als Partner für die Heizungsförderung, begleiten wir Sie von der Angebotsprüfung über die Antragstellung bis zum Erhalt der Ihnen zustehenden Fördermittel. Auf Wunsch bearbeiten wir Ihre Anfrage innerhalb eines Werktages. Bei Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen unser Service-Team gerne und kompetent zur Seite. 

Ihre Heizungsanlage, unsere Förderexpertise: Premiumförderung für Sie 

Premiumförderung inkludiert den Förderantrag, eine persönliche Datenaufnahme mit einem Experten, die Prüfung aller einzureichenden Dokumente und die Erstellung relevanten Unterlagen und beläuft sich auf 4 % der förderfähigen Kosten. Weiterhin bereiten wir z.B. für Sie das erforderliche VdZ-Formular zu Bestätigung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B vor und prüfen zudem, ob z.B. beim Einbau einer Fußbodenheizung auch der neue Bodenbelag förderfähig ist. So können Sie ihr Förderpotenzial mit Heizung-Förderung optimieren. 

Ein großes, ein kleines Paket

Ihr Heizsystem, unser Förderwissen: Premiumförderung für Sie

Die Premiumförderung inkludiert den Förderantrag, eine persönliche Datenaufnahme mit einem Experten, die Prüfung aller einzureichenden Dokumente und die Erstellung relevanten Unterlagen und beläuft sich auf 4 % der förderfähigen Kosten. Weiterhin bereiten wir z.B. das erforderliche VdZ-Formular zu Bestätigung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B vor und prüfen, ob z.B. beim Einbau einer Fußbodenheizung auch der neue Bodenbelag förderfähig ist. So können Sie ihr Förderpotenzial mit Heizung-Förderung optimieren.   

Pflanze sprießt aus Geld

Entdecken Sie Ihr Förderpotenzial:
Wir prüfen – Sie profitieren 

Die neu verabschiedete Richtlinie der BEG ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen mit sich. Der Förderhöchstsatz steigt für selbstnutzende Eigentümer von 40% auf 70% und für nicht-selbstnutzende Eigentümer auf 35%. Die maximale Investitionssumme beträgt insgesamt 30.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und 60.000 € mit iSFP. Zusätzlich können maximal 30.000 € Investitionskosten für die Heizungssanierung angesetzt werden. Hinzu kommt eine Basisförderung von 30% für einen Großteil der Maßnahmen, ein Geschwindigkeitsbonus von 20% (von E2024 – 2028), welcher degressiv um 3% sinkt und ein 30 % Einkommensbonus für zu versteuernde Einkommen unter 40.000 €. Weitere Informationen zum Pauschalzuschlag für die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und dem Effizienzbonus für Wärmepumpen finden Sie auf der Seite Was wird gefördert?„.

Maximale Fördermittel:
Wir prüfen – Sie sparen

Bei der neuen BEG-Förderung steigt Höchstfördersatz für selbstnutzende Eigentümer von 40% auf 70% und für nicht-selbstnutzende Eigentümer auf 55%. Die maximale Investitionssumme beträgt insgesamt 30.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle sowie Heizungsoptimierung ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und 60.000 € mit iSFP. Zusätzlich wird ein Förderhöchstsatz von 30.000 € für die Heizungssanierung gewährt. Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20% (von E2024 – 2028), der degressiv um 3% sinkt, ein Einkommensbonus für zu versteuernde Einkommen unter 40.000 € und eine Basisförderung von 30 % für einen Großteil der Maßnahmen. Spezifische Details zum Pauschalzuschlag für die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten, Effizienzbonus für Wärmepumpen, Sonderbudget für Konjunkturbooster und weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite Was wird gefördert?„.

Individuelle Berechnung des erneuerbaren Energieanteils 

Für eine BEG-Förderung ist es zwingend erforderlich, dass das neue Heizungssystem bei einem Heizungstausch mindestens 65% der für das Gebäude benötigten Wärme aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Diese Vorgabe gilt gemäß dem GEG auch beim Einbau einer Heizungsanlage in einen Neubau, unabhängig von einer Förderung. Ab spätestens Mitte 2028 wird die Nutzung von Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65% erneuerbaren Energien für alle Haushalte verpflichtend sein. Wir überprüfen Ihre vorhandenen und geplanten Heizkörper und berechnen individuell, ob Ihr Heizsystem den Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht und ob es für eine BEG-Förderung in Frage kommt.

Heizung-Foerderung-nachhaltige-Energien
Heizung-Foerderung-nachhaltige-Energien

Berechnung des Anteils an erneuerbaren Energien 

Um eine BEG-Förderung zu erhalten muss das neue Heizungssystem beim Heizungstausch, die für das Gebäude bereitgestellte Wärme zu min. 65% aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Wir überprüfen Ihre vorhandenen und geplanten Heizkörper und berechnen individuell, ob Ihr Heizsystem den Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht und für Sie eine BEG-Förderung in Frage kommt.

Vorteile von unserem Fördermittelservice

Foerderung

Förderexpertise
Unsere Fördermittelexperten prüfen auf Wunsch auch die Förderfähigkeit von Umfeldmaßnahmen 

calcu5px

Servicequalität
Persönlicher und kostenloser Angebots-Check und auf Wunsch energetische Berechnungen

chain5px

Herstellerunabhängigkeit
Wir bearbeiten Ihren Förderantrag unabhängig vom Hersteller des Heizsystems

Rohrnetzplan

Fokus auf Qualität 
Keine ungenauen, unprofessionellen 20 Minuten Berechnungen

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistung erfahren oder benötigen Sie eine individuelle Beratung? Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an und unser Expertenteam unterstützt Sie umfassend.

FAQ

Haben Sie Fragen zur Förderung? In unserem FAQ-Bereich beantworten wir Ihre Fragen!

EIN SERVICE VON

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